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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2023
 

1. Gegenstand des Vertrags
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen der IREBS Immobilienakademie GmbH, im folgenden IREBS genannt, regeln die Erbringung von Schulungsleistungen im Rahmen des von Teilnehmenden gewählten Programms sowie sonstiger hiermit im Zusammenhang stehender Leistungen. Die Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus diesen Geschäftsbedingungen sowie aus dem jeweiligen öffentlichen Katalog (Papierform oder elektronisch im Internet unter www.irebs-Immobilienakademie.de). Vertragspartner sind die IREBS sowie die zum Studium zugelassenen Teilnehmenden.

2. Antrag auf Zulassung
2.1. Das Angebot des von Teilnehmenden gewählten Programms durch die IREBS erfolgt stets freibleibend.

2.2. Der Antrag auf Zulassung zu dem von Teilnehmenden gewählten Programm muss von Antragstellenden schriftlich oder elektronisch unter Beifügung der vollständigen in dem Antrag auf Zulassung genannten Unterlagen an die IREBS gerichtet werden.

3. Zulassung
3.1. Die IREBS entscheidet über die Zulassung der Antragstellenden zu dem von Teilnehmenden gewählten Programm. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Das Vertragsverhältnis kommt durch die Zulassung durch die IREBS zustande.

3.2. Die Prüfungsmodalitäten des von Teilnehmenden gewählten Programms sind in der Prüfungsordnung geregelt. Die bei Studienbeginn vorliegende Prüfungsordnung ist während des gesamten Studiums gültig.

4. Zahlungsbedingungen
Die IREBS erhält in den jeweiligen Teilnahmebedingungen bzw. Seminarinformationen ausgewiesenen Studiengebühren. Die Studiengebühren sind innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziele zu begleichen. Die Zahlungsbedingungen sind auf der Website der IREBS unter dem entsprechenden Studiengang bzw. Seminar einsehbar.

5. Verzug
Bei Nichteinhaltung einer in einer Rechnung an Teilnehmende genannten Zahlungsfrist ist die IREBS berechtigt, Teilnehmende von den Lehrveranstaltungen und den Klausuren des von Teilnehmenden gewählten Programms auszuschließen, sofern ihnen nach Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt und den Teilnehmenden erklärt wurde, sie werden nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist von der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und Klausuren ausgeschlossen.

6. Kündigung, Rücktritt, Ausschluss von Teilnehmenden
6.1. Kündigung
Nach Zulassung zum Studium ist das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags bleibt unberührt.

6.2. Rücktritt
6.2.1. Rücktritt durch die IREBS
Die IREBS ist bis vier Wochen vor Beginn des von Teilnehmenden gewählten Programms berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn sie das Weiterbildungsprogramm wegen ungenügender Teilnahmezahl nicht durchführen wird. Als ungenügend gilt grundsätzlich eine Teilnahmezahl von weniger als 20 Personen. Der IREBS steht es jedoch im Einzelfall frei, den Studiengang auch mit einer geringeren Anzahl von angemeldeter Teilnehmenden durchzuführen. Haben Teilnehmende im Falle der Absage bereits Studiengebühren an die IREBS gezahlt, werden diese in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche von Teilnehmenden sind ausgeschlossen.

6.2.2. Rücktritt durch Teilnehmende
Ein Rücktritt seitens Teilnehmender ist nur bis zum ersten Veranstaltungstag möglich. Im Falle des Rücktritts von Teilnehmenden wird von der IREBS eine Schadenspauschale in Höhe von 75 % der Studiengebühren erhoben. Die Schadenspauschale umfasst auch den entgangenen Gewinn der IREBS. Die darüber hinaus bereits gezahlten Studiengebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche von Teilnehmenden sind ausgeschlossen. Der Teilnehmerin/dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

Nach dem ersten Veranstaltungstag ist ein Rücktritt seitens Teilnehmender nicht mehr möglich. Es besteht dann für Teilnehmende die Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Studiengebühren.

In diesem Falle steht es Teilnehmenden frei, einen qualifizierten Ersatzteilnehmenden zu finden, welcher den Studienplatz der teilnehmenden Person besetzen möchte. Nur wenn benannte Ersatzteilnehmende die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und von der IREBS zum Studium zugelassen werden, wird die teilnehmende Person von seiner Zahlungsverpflichtung betreffend die Studiengebühren frei und hat dann lediglich einen Pauschalbetrag in Höhe von 250,00 € für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand der IREBS an diese zu zahlen.

6.3. Ausschluss Teilnehmender
Die IREBS ist berechtigt, im Falle einer schwerwiegenden und arglistigen Täuschung im Rahmen des Zulassungs- oder Prüfungsverfahrens die entsprechende teilnehmende Person von der teilnehmenden Person gewählten Programm auszuschließen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Studiengebühren ist in diesem Falle ausgeschlossen.

7. Widerrufsrecht
7.1. Teilnehmenden – wenn er/sie Verbraucher/-in und nicht Kaufmann/Kauffrau sind – steht ein Widerrufsrecht gemäß § 312b BGB und § 312d BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu. Der Antrag auf Zulassung kann schriftlich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung in Textform und mit Erhalt der Zulassungsbestätigung, die als Vertragsannahmeerklärung der IREBS den Vertragsschluss bedeutet. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IREBS Immobilienakademie GmbH, Barocketage, Kloster Eberbach, 65346 Eltville, Deutschland. Die Pflicht zur Leistung seitens der IREBS besteht erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Teilnehmende mit der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen die Dienstleistung der IREBS in Anspruch genommen haben.

7.2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und die ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Für die Rückzahlung empfangener Leistungen verwendet die IREBS dasselbe Zahlungsmittel, welches Teilnehmende bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit der teilnehmenden Person wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Hat die teilnehmende Person verlangt, dass die IREBS die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat die teilnehmende Person der IREBS einen angemessenen Betrag zu zahlen, der im Verhältnis zum vertraglich vereinbarten Gesamtumfang dem Wert der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem die IREBS von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet wurde, erbrachten Leistungen entspricht.

8. Änderungen von Studieninhalten
Geringfügige Änderungen der Inhalte und der Zeitdauer des Studiums bleiben vorbehalten. Sie berechtigen Teilnehmende nicht zur Vertragskündigung. Sollten Referent(inn)en ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich die IREBS um eine Verschiebung der Veranstaltung oder um geeigneten Ersatz. Für den Fall, das wesentliche Studieninhalte ausfallen, ermäßigt sich die Studiengebühr anteilig. Eine weitergehende Haftung der IREBS ist ausgeschlossen.

9. Urheberrechtlicher Hinweis
Seminarunterlagen und Lernprogramme dürfen ohne schriftliche Zustimmung der IREBS weder vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet noch sonst zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.

10. Haftung
10.1. Die IREBS haftet bei vorsätzlich verursachten Schäden in voller Höhe. Im Falle grob fahrlässig verursachter Schäden haftet die IREBS hingegen nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden soll. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die IREBS nur im Falle der Verletzung einer so vertragswesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesem Fall haftet die IREBS gegenüber Teilnehmenden allein auf Ersatz des Schadens, der typisch oder vorhersehbar war. Sollte die IREBS zum Ersatz erheblicher Aufwendungen verpflichtet sein, gilt das Vorstehende entsprechend.

10.2. Die IREBS haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachen Teilnehmender im Zusammenhang mit der Durchführung des Studienganges, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der IREBS zurückzuführen ist.

10.3. Die IREBS haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegsund Naturereignisse sowie sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügung in- und ausländischer staatlicher Stellen) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.

11. Datenschutz
Es gilt die auf der Website der IREBS hinterlegte Datenschutzerklärung, die auch Vertragsgegenstand wird. www.irebs-immobilienakademie.de/datenschutz

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wiesbaden.

13. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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