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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Vertrags

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen der IRE|BS Immobilienakademie GmbH, im folgenden IRE|BS genannt, regeln die Erbringung von Schulungsleistungen im Rahmen des vom Teilnehmer gewählten Programms sowie sonstiger hiermit im Zusammenhang stehender Leistungen.

Die Vertragsleistungen und die Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus diesen Geschäftsbedingungen sowie aus dem jeweiligen öffentlichen Katalog (Papierform oder elektronisch im Internet unter www.irebs-Immobilienakademie.de). Vertragspartner sind die IRE|BS sowie die zum Studium zugelassenen Teilnehmer.

2. Antrag auf Zulassung

2.1. Das Angebot des vom Teilnehmer gewählten Programms durch die IRE|BS erfolgt stets freibleibend.

2.2. Der Antrag auf Zulassung zu dem vom Teilnehmer gewählten Programm muss vom Antragsteller schriftlich oder elektronisch unter Beifügung der vollständigen in dem Antrag auf Zulassung genannten Unterlagen an die IRE|BS gerichtet werden.

3. Zulassung

3.1. Die IRE|BS entscheidet über die Zulassung des Antragsteller zu dem vom Teilnehmer gewählten Programm. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Das Vertragsverhältnis kommt durch die Zulassung durch die IRE|BS zustande.

3.2. Die Prüfungsmodalitäten des vom Teilnehmer gewählten Programms sind in der Prüfungsordnung geregelt. Die bei Studienbeginn vorliegende Prüfungsordnung ist während des gesamten Studiums gültig.

4. Zahlungsbedingungen

Die IRE|BS erhält in den jeweiligen Teilnahmebedingungen bzw. Seminarinformationen ausgewiesenen Studiengebühren. Die Studiengebühren sind innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziele zu begleichen. Die Zahlungsbedingungen sind auf der Website der IRE|BS unter dem entsprechenden Studiengang bzw. Seminar einsehbar.

5. Verzug

Bei Nichteinhaltung einer in einer Rechnung an den Teilnehmer genannten Zahlungsfrist ist die IRE|BS berechtigt, den Teilnehmer von den Lehrveranstaltungen und den Klausuren des vom Teilnehmer gewählten Programms auszuschließen, sofern ihm nach Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt und dem Teilnehmer erklärt wurde, er werde nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist von der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen und Klausuren ausgeschlossen. 

6. Kündigung, Rücktritt, Ausschluss des Teilnehmers

6.1. Kündigung
Nach Zulassung zum Studium ist das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags bleibt unberührt.

6.2. Rücktritt
6.2.1. Rücktritt durch die IRE|BS
Die IRE|BS ist bis vier Wochen vor Beginn des vom Teilnehmer gewählten Programms berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn sie das Weiterbildungsprogramm wegen ungenügender Teilnehmerzahl nicht durchführen wird. Als ungenügend gilt grundsätzlich eine Teilnehmerzahl von weniger als 20 Personen. Der IRE|BS steht es jedoch im Einzelfall frei, den Studiengang auch mit einer geringeren Anzahl von angemeldeten Teilnehmer durchzuführen. Hat der Teilnehmer im Falle der Absage bereits Studiengebühren an die IRE|BS gezahlt, werden diese in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

6.2.2. Rücktritt durch den Teilnehmer
Ein Rücktritt seitens des Teilnehmers ist nur bis zum ersten Veranstaltungstag möglich. Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer wird von der IRE|BS eine Schadenspauschale in Höhe von 75 % der Studiengebühren erhoben. Die Schadenspauschale umfasst auch den entgangenen Gewinn der IRE|BS. Die darüber hinaus bereits gezahlten Studiengebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Nach dem ersten Veranstaltungstag ist ein Rücktritt seitens des Teilnehmers nicht mehr möglich. Es besteht dann für den Teilnehmer die Verpflichtung zur Zahlung der gesamten Studiengebühren.
In diesem Falle steht es dem Teilnehmer frei, einen qualifizierten Ersatzteilnehmer zu finden, welcher den Studienplatz des Teilnehmers besetzen möchte. Nur wenn der benannte Ersatzteilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und von der IRE|BS zum Studium zugelassen wird, wird der Teilnehmer von seiner Zahlungsverpflichtung betreffend die Studiengebühren frei und hat dann lediglich einen Pauschalbetrag in Höhe von 250,00 € für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand der IRE|BS an diese zu zahlen.

6.3. Ausschluss des Teilnehmers
Die IRE|BS ist berechtigt, im Falle einer schwerwiegenden und arglistigen Täuschung im Rahmen des Zulassungs- oder Prüfungsverfahrens den entsprechenden Teilnehmer von dem vom Teilnehmer gewählten Programm auszuschließen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Studiengebühren ist in diesem Falle ausgeschlossen.

7. Widerrufsrecht

7.1. Dem Teilnehmer – wenn er Verbraucher und nicht Kaufmann ist – steht ein Widerrufsrecht gemäß § 312b BGB und § 312d BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu. Der Antrag auf Zulassung kann schriftlich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Widerrufsbelehrung in Textform und nach Erhalt der Zulassungsbestätigung, die als Vertragserklärung der IRE|BS den Vertragsschluss bedeutet. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: IRE|BS Immobilienakademie GmbH, Barocketage, Kloster Eberbach, 65346 Eltville, Deutschland. Die Pflicht zur Leistung seitens der IRE|BS besteht erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Teilnehmer mit seiner Teilnahme an den Lehrveranstaltungen die Dienstleistung der IRE|BS in Anspruch genommen hat.

7.2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und die ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Für die Rückzahlung empfangener Leistungen verwendet die IRE|BS dasselbe Zahlungsmittel, welches der Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Teilnehmer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

8. Änderungen von Studieninhalte

Geringfügige Änderungen der Inhalte und der Zeitdauer des Studiums bleiben vorbehalten. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht zur Vertragskündigung. Sollten Referenten ihre Teilnahme absagen müssen, bemüht sich die IRE|BS um eine Verschiebung der Veranstaltung oder um einen geeigneten Ersatzreferenten. Für den Fall, das wesentliche Studieninhalte ausfallen, ermäßigt sich die Studiengebühr anteilig. Eine weitergehende Haftung der IRE|BS ist ausgeschlossen.

9. Urheberrechtlicher Hinweis

Seminarunterlagen und Lernprogramme dürfen ohne schriftliche Zustimmung der IRE|BS weder vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet noch sonst zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden.

10. Haftung

10.1. Die IRE|BS haftet bei vorsätzlich verursachten Schäden in voller Höhe. Im Falle grob fahrlässig verursachter Schäden haftet die IRE|BS hingegen nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden soll. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die IRE|BS nur im Falle der Verletzung einer so vertragswesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesem Fall haftet die IRE|BS gegenüber den Teilnehmern allein auf Ersatz des Schadens, der typisch oder vorhersehbar war. Sollte die IRE|BS zum Ersatz erheblicher Aufwendungen verpflichtet sein, gilt das Vorstehende entsprechend.

10.2. Die IRE|BS haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Durchführung des Studienganges, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der IRE|BS zurückzuführen ist.

10.3. Die IRE|BS haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse sowie sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügung in- und ausländischer staatlicher Stellen) oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden.

11. Datenschutz

Es gilt die auf der Website der IRE|BS hinterlegte Datenschutzerklärung, die auch Vertragsgegenstand wird. www.irebs-immobilienakademie.de/datenschutz

12.Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wiesbaden.

13.Schriftform

Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.